Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe und was ist das
Wenn ein deutscher Mitbürger mittellos wird, dann kann er beim Sozialamt seiner Heimatstadt Sozialhilfe beantragen. Sozialhilfe, so heißt es im Amtsdeutsch, ist nur Subsidiär zu gewähren. Das heißt, der Antragsteller muss glaubhaft nachweisen, dass er mittellos ist. Alle Ansprüche aus anderen öffentlichen Kassen müssen ausgeschöpft sein, erst dann kann Sozialhilfe, oder wie es heute heißt, Sozialgeld beantragt werden. Die Höhe des Sozialgeldes richtet sich nach der Personenanzahl, die unterstützt werden, müssen. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach der Höhe der Gelder, die bei Hartz IV veranschlagt werden. Aber nicht nur der Anspruch aus öffentlichen Kassen wird geprüft, auch nach möglicher privater Unterstützung wird gefragt. Denn vor dem Amt müssen Eltern, Großeltern oder Geschwister, sowie eventuelle Expartner nachweisen, dass sie nicht in der finanziellen Lage sind, die Hilfe suchende Person zu unterstützen.Was ist bei Sozialhilfe zu beachten
Doch wie kommt jemand so weit runter, dass er oder sie Sozialgeld, respektive Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss. Das kann die Ehefrau sein, die selbst nie gearbeitet hat, sich also um Kinder und Haushalt gekümmert hat, die vielleicht nach der Trennung Sozialhilfe beantragen muss. In den meisten Fällen sind die Exmänner unterhaltspflichtig, jedoch bis ein Urteil über die Versorgung durch ein Familiengericht festgelegt wird, in dieser Übergangszeit, wird das städtische Sozialamt die Unterstützung übernehmen. Allerdings sind die gezahlten Beträge von der Nachzahlung der Unterhaltszahlung des Ehegatten zurückzuzahlen. Ein anderer denkbarer Fall ist, dass ein deutscher Staatsbürger über Jahre im Ausland gelebt hat und mittellos nach Deutschland zurückkehrt. Dann hat er Anspruch auf Sozialhilfe, nicht aber auf Arbeitslosengeld. Wer aber nicht nachweisen kann, dass er keine Geldmittel oder Wertgegenstände hat, wird bei der Beantragung erhebliche Schwierigkeiten haben. Die Sozialämter werden aber alles Mögliche in Bewegung setzen, um nicht zahlen zu müssen. Denn Sozialhilfe wird über die Kassen der Städte und Gemeinden finanziert, Arbeitslosengeld oder Hartz IV Bezüge werden aus den Landeskassen finanziert. Die Kommunen, also Stadtverwaltungen sind chronisch pleite, deshalb werden die Mitarbeiter der Sozialämter dazu angehalten, nach Möglichkeiten zu suchen, die Hilfebedürftigen an die Arbeitsverwaltungen zu verweisen.
