Kindergeld
Jede Familie mit Kindern, egal ob alleinerziehend oder mit beiden Eltern in einer Familie haben in Europa grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. In Deutschland ist beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 164 Euro, für das dritte Kind bekommt man 170 Euro und für jedes weitere 195 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt in der Regel bargeldlos auf ein von Ihnen zu benennendes Bankkonto. Die Höhe des Kindesgeldes innerhalb der EU variiert von 5,87 Euro in Griechenland bis zu 250,48 Euro in Italien (einkommensabhängig) somit ist Deutschland eher als Durchschnittlich im Bereich des Kindergeldes in Europa zu sehen.Anspruch auf Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld hat in der Regel jeder der in Deutschland Kinder hat, welche mit ihm/ihr in einer Wohngemeinschaft leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder aber im Ausland leben dabei uneingeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland sind. Das heißt nicht nur für eigene Kinder, sondern auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder ist es möglich Kindergeld entsprechend zu beantragen solange sie mit dem Kind in einer Wohngemeinschaft leben und für den unterhalt des Kindes aufkommen. Der Antrag erfolgt über ein entsprechendes Formular schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit, die Bearbeitung des Antrages kann bis zu 8 in Extremfällen auch bis zu 12 Wochen dauern. Dem Antrag sind unter anderem beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunde beizulegen, bei Geburt erhält man eine entsprechende Abschrift direkt vom Standesamt oder dem Krankenhaus ausgehändigt.
