Was ist Hartz 4?
Unter dem Begriff Hartz 4, auch Arbeitslosengeld II genannt, steht die Zusammenlegung der früheren Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe. Die Vereinigung dieser beiden Bewilligungsbehörden, sollte eine bessere Vermittlung durch die neu benannte Agentur für Arbeit, von Arbeitslosen und auch eine höhere Beschäftigungsrate unter den Mini-Jobber sowie Midi-Jobber geben. Ebenso wurde mit der Reform des Arbeitsmarktes auch die Ich - AG unter diesem Begriff neu geregelt. Mithilfe der neuen Regelungen soll dem Arbeitssuchenden geholfen werden, schnell wieder in eine Beschäftigung zu gelangen. Eine weitere Bezeichnung für den Begriff Hartz 4 ist jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Die Bewilligung umfasst die Grundsicherung, sowie die Kosten für angemessenen Wohnraum und wird berechnet für einen Single Haushalt oder einer Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus mehreren Personen.Wer kann Hartz 4 beziehen?
Jede in der Bundesrepublik lebende Person ist berechtigt, in der Not Hartz 4 zu beantragen. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird bei Berechtigung ab einem Alter von O – 65 Jahre gewährt. Sie werden in der Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören, erwerbsfähige Hilfebedürftige, Partner, dies können Ehegatten, Lebenspartner oder auch in eheähnlicher Gemeinschaft sein. Auch zur Gemeinschaft gerechnet werden, die Eltern, wenn sie mit im selben Haushalt leben. Auch alleinerziehende Elternteile, die minderjährige Kinder zu versorgen haben. Ebenso wird diese Art der Beihilfe auch bei bestehenden Arbeitsverträgen gewährt, wenn der Lohn nicht für einen angemessenen Lebensstandard ausreicht. Ebenso mit der Neuerung ist auch geregelt das junge Menschen zwischen dem 18 und 25. Lebensjahr im Haushalt der Eltern wohnen bleiben müssen. Hier gibt es nur noch für schwerwiegende Gründe eine Zusage zur Übernahme der Beihilfe. Keine Möglichkeit haben alte Menschen und Behinderte, die nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Diese Personengruppe, auch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige genannt, bekommt weiterhin Sozialhilfe.
