Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld, auch ALG I genannt, dient zur finanziellen Sicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit eines Arbeitnehmers. Das Arbeitslosengeld wird nur auf Antrag gezahlt. Anspruchsteller müssen also einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ein Antragsteller unter folgenden Vorraussetzungen. Der Antragsteller muss arbeitslos sein. Er muss sich zudem bei der Agentur für Arbeit arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben und er muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Meldung zur Arbeitssuche muss erfolgen, damit die Agentur den erwerbslosen Antragsteller bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen kann. Zudem, ist es unabdingliche Vorraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld, dass der Antragsteller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Die reguläre Anwartschaft hat erfüllt, wer in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis beschäftigt war. Es gibt jedoch bei den Vorraussetzungen der Anwartschaft auch Besonderheiten, zum Beispiel die kurze Anwartschaft oder Ausnahmefälle wie Wehrdienst, Mutterschaft ect. Die Vorraussetzungen in diesen Fällen sind bei der Agentur für Arbeit oder auf deren HHomepage in Erfahrung zu bringen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich individuell nach dem letzten Einkommen des Antragstellers. Als Grundlage für die Bemessung, wird der Durchschnitt des in den letzten Monaten vor der Arbeitslosigkeit verdienten Bruttogehaltes genommen. Kinder des Antragstellers werden bei dieser Berechnung gesondert berücksichtigt. Die Dauer der Zahlung richtet sich nach der Dauer des in den letzten zwei Jahren bestandenen Versicherungspflichtverhältnisses. Wer 12 Monate gearbeitet hat, hat einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld. Hat der Antragsteller 24 Monate gearbeitet, stehen ihm 12 Monate ALG I zu. Auch hier gibt es Besonderheiten bei Antragstellern die lediglich die kurze Anwartschaftzeit erfüllt haben. Auch nicht genutzte "Restansprüche" aus vorangegangener Arbeitslosigkeit können unter Umständen geltend gemacht werden.
Der Bewilligungsbescheid beim Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird erst nach Erlass eines Bewilligungsbescheides gezahlt. Darum ist es in jedem Fall wichtig, den Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig zu stellen. Wir der Arbeitnehmer rechtzeitig über seine drohende Arbeitslosigkeit informiert, ist er verpflichtet dies dem Amt umgehend mitzuteilen. Bei befristeten Arbeitsverträgen soll die Meldung bereits 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses erfolgen. In alles anderen Fällen spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Hält sich der Antragsteller nicht daran, gehen ihm unter Umständen Ansprüche verloren oder er wird mit Sperrzeiten bedroht.Gleiches gilt auch während der gesamten Arbeitslosenzeit, wenn der Antragsteller den verbindlichen Verpflichtungen (Einladungen, Vermittlungsvorschläge ect.) der Agentur für Arbeit nicht nachkommt.
